Labor-Ordnung FabLab Bremen e.V.

Die Laborordnung dient der Sicherheit und einem ordnungsgemäßen Ablauf aller im Laborbereich anfallenden Tätigkeiten. Diese dürfen nur nach entsprechender Einweisung und Genehmigung durchgeführt werden.
  1. Den Anweisungen der jeweils verantwortlichen Person ist unbedingt Folge zu leisten. Diese hat die Pflicht und das Recht, Personen, die durch ihr Verhalten den ordnungsgemäßen Lab-Betrieb stören, aus dem Labor zu verweisen.
  2. Das Labor ist stets in Ordnung zu halten; insbesondere sind nach Ende der Arbeiten der Arbeitsplatz aufzuräumen und Werkzeuge an ihren bestimmungsgemäßen Platz zurück zu legen.
  3. Essen und Trinken (insbesondere an den Arbeitsplätzen) ist untersagt, sobald sich andere Anwesende dadurch gestört fühlen oder die Arbeitssicherheit gefährdet ist.
  4. Im Lab ist ein respektvoller Umgangston an den Tag zu legen.
  5. Maschinen dürfen NICHT unbeaufsichtigt gelassen werden.
  6. Maschinen sind erst nach erfolgter Einweisung und Prüfung zu bedienen.
  7. Werkzeuge, Geräte und Rechner sind sorgfältig zu behandeln. Beschädigungen an diesen müssen unverzüglich dem zuständigen Verantwortlichen gemeldet werden. Für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden ist der Benutzer voll ersatzpflichtig.
  8. Einstellungsänderungen und Reparaturen sind nur unter Aufsicht der jeweiligen Verantwortlichen durchzuführen.
  9. Der Fablab Bremen e.V. haftet nicht für persönliche und materielle Schäden. Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Jeder ist angehalten, sich über den Standort von Feuerlöschgeräten, Verbandskasten und weiterer Sicherheitseinrichtungen zu informieren.
  10. Es ist nur geeignetes (laut Materialliste, siehe Wiki) oder von einem Verantwortlichen freigegebenes Material für die entsprechenden Maschinen/Werkzeuge zu verwenden.
  11. Jeder Verbrauch an Material und jede Maschinennutzung ist unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten mit Hilfe der Online-Anwendung „Verbrauchserfassung“ zu belegen, auch wenn eine Spende nicht sofort erfolgt.
Bremen, Januar 2018
Der Vorstand