Labor-Ordnung FabLab Bremen e.V.
Die Laborordnung dient der Sicherheit und einem ordnungsgemäßen Ablauf aller im Laborbereich anfallenden Tätigkeiten. Diese dürfen nur nach entsprechender Einweisung und Genehmigung durchgeführt werden.- Den Anweisungen der jeweils verantwortlichen Person ist unbedingt Folge zu leisten. Diese hat die Pflicht und das Recht, Personen, die durch ihr Verhalten den ordnungsgemäßen Lab-Betrieb stören, aus dem Labor zu verweisen.
- Das Labor ist stets in Ordnung zu halten; insbesondere sind nach Ende der Arbeiten der Arbeitsplatz aufzuräumen und Werkzeuge an ihren bestimmungsgemäßen Platz zurück zu legen.
- Essen und Trinken (insbesondere an den Arbeitsplätzen) ist untersagt, sobald sich andere Anwesende dadurch gestört fühlen oder die Arbeitssicherheit gefährdet ist.
- Im Lab ist ein respektvoller Umgangston an den Tag zu legen.
- Maschinen dürfen NICHT unbeaufsichtigt gelassen werden.
- Maschinen sind erst nach erfolgter Einweisung und Prüfung zu bedienen.
- Werkzeuge, Geräte und Rechner sind sorgfältig zu behandeln. Beschädigungen an diesen müssen unverzüglich dem zuständigen Verantwortlichen gemeldet werden. Für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden ist der Benutzer voll ersatzpflichtig.
- Einstellungsänderungen und Reparaturen sind nur unter Aufsicht der jeweiligen Verantwortlichen durchzuführen.
- Der Fablab Bremen e.V. haftet nicht für persönliche und materielle Schäden. Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Jeder ist angehalten, sich über den Standort von Feuerlöschgeräten, Verbandskasten und weiterer Sicherheitseinrichtungen zu informieren.
- Es ist nur geeignetes (laut Materialliste, siehe Wiki) oder von einem Verantwortlichen freigegebenes Material für die entsprechenden Maschinen/Werkzeuge zu verwenden.
- Jeder Verbrauch an Material und jede Maschinennutzung ist unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten mit Hilfe der Online-Anwendung „Verbrauchserfassung“ zu belegen, auch wenn eine Spende nicht sofort erfolgt.
Der Vorstand